In Sachsen erhalten Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache derzeit keinen formellen Nachteilsausgleich – im Gegensatz zu Brandenburg, wo eine solche Regelung seit 2017 erfolgreich und praxistauglich läuft. Sprachdefizite sind keine mangelnde Leistung, sondern eine vorübergehende Barriere, die hochbegabten und fleißigen Schülerinnen und Schülern den Nachweis ihrer tatsächlichen fachlichen Fähigkeiten erschwert.
Ein liberaler Bildungsansatz muss echte Chancengerechtigkeit herstellen, ohne die fachlichen Leistungsstandards zu senken.
Deswegen fordern wir die Sächsische Staatsregierung und das Staatsministerium für Kultus, Sport und Bildung auf, unverzüglich eine Verwaltungsvorschrift (VwV) zu erlassen, die einen befristeten Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache (DaZ) nach dem Vorbild Brandenburgs einführt. Konkret soll diese VwV regeln:
- In den ersten vier Schulhalbjahren nach Aufnahme in das sächsische Schulsystem werden sprachbedingte Nachteile automatisch berücksichtigt.
- Danach kann die Klassenkonferenz auf Antrag der Eltern, der Schülerin/des Schülers oder der Lehrkraft individuell und befristet (jeweils für ein Schuljahr, verlängerbar) einen Nachteilsausgleich beschließen, solange die Deutschkenntnisse noch nicht ausreichen, das tatsächliche fachliche Leistungsvermögen zu zeigen.
- Zulässige Maßnahmen sind insbesondere:
- Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Klassenarbeiten, Tests und Prüfungen (z.B. 10–25% je nach individuellem Sprachstand)
- Zulassung eines zweisprachigen Wörterbuchs (auch elektronisch)
- Der Nachteilsausgleich darf keine Absenkung der fachlichen Anforderungen bewirken und endet automatisch, sobald ausreichende Deutschkompetenz (mind. B1/B2) nachgewiesen ist.